Euthanasie
Der Begriff E. stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie »guter, leichter, schöner Tod«, d.h. ein Tod ohne vermeidbare Schmerzen oder Leiden und ohne unnötigen Stress oder unnötige Angst. In der Gegenwart werden als E. solche Handlungen bezeichnet, bei denen der Tod zugunsten desjenigen, der sterben soll, herbeigeführt oder auf andere Weise für seinen Tod entschieden wird. Bei der freiwilligen E. erfolgt die Sterbehilfe auf ausdrücklichen Wunsch einer entscheidungsfähigen Person. Eine nicht-freiwillige E. liegt vor, wenn die Sterbehilfe bei einer Person durchgeführt wird, die dauerhaft nicht oder nicht mehr entscheidungsfähig ist und sich zuvor nicht zur Sterbehilfe geäußert hat. Von passiver E. spricht man bei einem (passiven) Geschehenlassen des Sterbens durch das Nichtaufnehmen oder Nichtfortführen lebensverlängernder Maßnahmen. Aktive E. dagegen bezeichnet das (aktive) Eingreifen zur Beschleunigung des Todeseintritts. Von einer direkten E. spricht man, wenn die Lebensverkürzung als primäres Ziel angestrebt wird, von einer indirekten E. dagegen, wenn bei einer medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahme (z.B. Schmerztherapie) das Risiko einer Lebensverkürzung als Nebenfolge in Kauf genommen wird.
JA
LIT:
- A. Frewer/C. Eickhoff (Hg.): Euthanasie und die aktuelle Sterbehilfe-Debatte. Die historischen Hintergrnde medizinischer Ethik. Frankfurt 2000
- F. Thiele (Hg.): Aktive und passive Sterbehilfe. Medizinische, rechtswissenschaftliche und philosophische Aspekte. Paderborn 2005.